06.06.2023 - 8.6 Einrichtung einer Arbeitsgruppe "erneuerbare En...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.6
- Gremium:
- Stadtvertretung Röbel/Müritz
- Datum:
- Di., 06.06.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Justitiariat
- Bearbeiter:
- Karoline Bergmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz fasst folgende Beschlüsse:
- Es wird die Arbeitsgruppe „erneuerbare Energien/ Nahwärmenetz Stadt Röbel/Müritz“ zur Begleitung des Sanierungsmanagements der Stadt Röbel/ Müritz eingerichtet.
- Die Arbeitsgruppe berichtet dem Bauausschuss regelmäßig über den Stand des Sanierungsmanagements und berät ihn hierzu. Sie nimmt an Sitzungen mit dem/den für die Stadt zuständigen Sanierungsmanager/n teil.
- Die Arbeitsgruppe setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen. Ihr gehören der Bürgermeister als Leiter der Verwaltung und Vorsitzender, mindestens je ein Mitglied der in die Stadtvertretung gewählten Fraktionen und zwei sachkundigen Einwohnerinnen oder Einwohnern an. Die Fraktionen können anstelle ihres Mitglieds eine sachkundige Einwohnerin oder einen sachkundigen Einwohner in die Arbeitsgruppe entsenden. Entscheidet sich die Fraktion für diese Möglichkeit muss eine ausreichende Information des Fraktionsmitgliedes im Bauausschuss sichergestellt werden.
- Die Dauer der Arbeitsgruppe richtet sich nach der Durchführung des Sanierungsmanagements. Die Entsendung der Mitglieder ist auf die Dauer des Mandates in der Stadtvertretung bzw. die Wahlperiode beschränkt.
- Die Arbeitsgruppe tagt mindestens einmal im Quartal. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Arbeitsgruppe ein Sitzungsgeld nach § 10 Abs. 2 und § 10 Abs. 3 Hauptsatzung.
