01.06.2023 - 7.1 Aufstellungsbeschluss zu einem vorhabenbezogene...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Beschluss wurde auf nächste Sitzung vertagt.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Südmüritz beschließt:

 

  1. die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Ferien- und Touristikpark Müritzblick“ gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neuerschließung eines Gebietes für Ferien- und Wohnanlagen.

    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „Ferien- und Touristikpark Müritzblick“ OT Vipperow der Gemeinde Südmüritz. (Die Vergabe einer Nummer für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgt erst nach positiver landesplanerischer Zustimmung/ positivem Raumordnungsverfahren.)

    Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan gelten soll, umfasst in der Gemarkung Vipperow, Flur 2, die Flurstücke 39/27, 39/29, 40, 43/1, 44/1, 44/2, 45, 46/1, 46/2, 47/1, 47/2, 48, 49, eine Teilfläche des Flurstückes 37/5, sowie in der Gemarkung Solzow, Flur 3, Teilflächen der Flurstücke 159 und 161 und ist in beiliegendem Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.

    Ziel und Zweck der Planung sind:
    - die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes und Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und Betreibung eines Ferien- und Touristikparkes
    - die Ordnung der Verkehrserschließung und der Erschließung mit Medien der Ver- und Entsorgung
    - die Berücksichtigung umweltschützender Belange durch die Ausweisung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.
     
  2. der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Ferien- und Touristikpark Müritzblick“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
     
  3. die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz bei der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen.
     
  4. die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Vorhabenträger einen Entwurf zu einem städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB als vertragliche Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Vorhabenträger auszuarbeiten.
     

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

0

0

0

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1005111&selfaction=print