25.05.2023 - 8.1 Neufassung der Straßenreinigungssatzung der Gem...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Im § 2 der vorliegenden Straßenreinigungssatzung sind lt. Punkt 8 die Einwohner der anliegenden Grundstücke für die Hälfte der Fahrbahn reinigungspflichtig. Würde das auch auf den Winterdienst zutreffen? Das ist nicht nachvollziehbar.

Die Gemeindevertreter bitten um Erläuterung dieser Regelung und stellen die Beschlussfassung zurück.   

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bollewick beschließt die Neufassung der angefügten
Straßenreinigungsatzung der Gemeinde Bollewick und deren Anlage. Gleichzeitig tritt die
bisherige Straßenreinigungssatzung vom 25.11.1993 nach Bekanntmachung der
Neufassung außer Kraft.

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

0

0

0

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1004999&selfaction=print