20.12.2022 - 8.6 Satzungsbeschluss über die Satzung des vorhaben...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt:

1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 09 „Solarpark Fincken“ der Gemeinde Fincken, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 BauGB als Satzung beschlossen. Der Vorhaben- und Erschließungsplan und die Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2022 gebilligt. (siehe Anlagen) 

2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 09 „Solarpark Fincken“ der Gemeinde Fincken ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Der genehmigte Bebauungsplan ist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, eingesehen und Auskunft über den Inhalt verlangt werden kann. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Ergänzend ist der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen.

   

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

7

5

4

1

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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