13.12.2022 - 8.1 Einrichtung eines Sanierungsmanagements für die...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz fasst folgenden Beschluss:

1. Zur Planung und Realisierung der Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog des Quartierskonzepts Röbel/Müritz wird ein Sanierungsmanagement eingerichtet.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Fördermittelantrag bei der KfW zu stellen.

3. Die notwendigen Eigenmittel sind im Stadthaushalt 2023 einzuplanen.

4. Das Sanierungsmanagement soll durch einen sachkundigen Dienstleister (vorzugsweise ein kommunales Stadtwerk) erfolgen, der seinerseits die Personaleinstellung bzw. Freistellung vornimmt.

5. Dieser Beschluss ersetzt den Grundsatzbeschluss BV 25-2021-033 vom 14.09.2021.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

17

14

14

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Realisierung

1. Der Fördermittelantrag zum Sanierungsmanagement wurde am 16.01.2023 bei der KfW eingereicht.

2. Die notwendigen Eigenmittel sind im Stadthaushalt 2023 eingestellt.

3. Die Durchführung eines Sanierungsmanagements (Dienstleistung) bedarf der Ausschreibung.

a. Die Dienstleistung wurde am 21.12.2022 unzutreffenderweise nach UVgO ausgeschrieben. Es wurde ein Angebot eingereicht. Die Ausschreibung musste aus mehreren Gründen aufgehoben. Zum einem erschien der Angebotspreis nicht auskömmlich, weil der Bieter offenbar nur mit einem Jahr statt mit drei Jahren kalkuliert hatte (§ 44 UVgO). Zum anderen war das Vergabeverfahren gemäß § 48 UVgO aufzuheben, da der geschätzte Auftragswert (279.999,- €) den aktuellen Schwellenwert (215.000,- €) überschreitet und die Dienstleistung EU-weit hätte ausgeschrieben werden müssen (§ 48 I Nr. 2 UVgO) und zusätzlich der Angebotspreis rechnerisch nicht stimmte (§ 48 I Nr. 1 UVgO), da der Bieter im Angebotsschreiben den Betrag in Höhe von 93.000,- € angab, die im Formular 633 wiedergegebene Auftragssumme davon abweichend jedoch mit 110.066,28 € erklärte. Diesen Unterschied erläuterte der Bieter in seinem Angebot nicht. Diese Ausschreibung wurde aus den genannten Gründen am 26.01.2023 aufgehoben und die Absicht, die Dienstleistung EU-weit auszuschreiben, dem Bieter mitgeteilt.

b. Die Dienstleistung wurde im offenen Verfahren nach VgV am 31.01.2023 EU-weit ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endet am 03.03.2023. Über die Vergabe entscheidet die Stadtvertretung.

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1003451&selfaction=print