01.12.2022 - 9.3 Grundsatzbeschluss "Hybrid-Kraftwerk Bütow"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Der BM erläutert, dass unter den Windrädern auch Solarfelder errichtet werden soll.

Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bütow befürwortet grundsätzlich das beabsichtigte Planungsvorhaben zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hybrid-Kraftwerk Bütow“ zur Nutzung der solaren Strahlungsenergie im Bereich des bestehenden Windparkes Bütow-Zepkow.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz bei der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen.

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bütow wird, sofern keine anderen Belange entgegenstehen und eine positive landesplanerische Stellungnahme vorliegt, über die Einleitung eines förmlichen Bauleitplanverfahrens beraten und abstimmen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

7

5

4

0

1

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

  Die Planungsanzeige an das Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte erfolgte mit Schreiben vom 12.01.2023.

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Anlagen zur Vorlage