29.11.2022 - 11.2 Aufstellungsbeschluss zu einem vorhabenbezogene...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt:

 

  1. Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarenergie Am Bahnhof“ gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für die Errichtung und Betreibung einer großflächigen Photovoltaikanlage auf landwirtschaftlichen Flächen im Außenbereich des Ortsteiles Knüppeldamm.

Der Bereich, für den der Bebauungsplan „Sondergebiet Solarenergie Am Bahnhof“ gelten soll, ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt und umfasst in der Gemarkung Knüppeldamm, Flur 1 eine Teilfläche des Flurstückes 45 westlich der Kreisstraße MSE 10.

 

Ziel und Zweck der Planung ist:

-          Die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Solarenergie“.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Solarenergie Am Bahnhof“ der Gemeinde Fincken ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Zielabweichungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Solarenergie Am Bahnhof“ der Gemeinde Fincken beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit zu beantragen, nachdem der Vorhabenträger in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Fincken die Kriterienkataloge A & B ausgearbeitet hat und diese durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken durch Beschluss bestätigt wurden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

7

6

6

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken hat in öffentlicher Sitzung am 29.11.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Solarenergie Am Bahnhof" der Gemeinde Fincken beschlossen sowie die Vorentwurfsunterlagen zur Beantragung eines Zielabweichungsverfahrens beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit gebillgt.

Daraufhin hat die Verwaltung am 09.12.2022 den Antrag auf Zielabweichung beim Ministerium gestellt. Eine Eingangsbestätigung ging am 12.12.2022 ein.

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Anlagen zur Vorlage