17.11.2022 - 10.3 Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Ferienhau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Rechlin
- Datum:
- Do., 17.11.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschließt:
- die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 16 "Ferienhausgebiet, Hotel-, Reit- und Sportanlage" der Gemeinde Rechlin wird nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB ersatzlos aufgehoben. Weiterhin werden die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 16 nach § 86 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern aufgestellten örtlichen Bauvorschriften ersatzlos aufgehoben. Für den räumlichen Geltungsbereich der Aufhebungssatzung ist der Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 16 "Ferienhausgebiet, Hotel-, Reit- und Sportanlage", der in beiliegendem Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt ist, maßgebend.
- die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss, den Bebauungsplan Nr. 16 "Ferienhausgebiet, Hotel-, Reit- und Sportanlage" und die Örtlichen Bauvorschriften ersatzlos aufzuheben, ortsüblich bekanntzumachen.
- die Verwaltung wird beauftragt, die Planungskosten zu ermitteln und in den Haushalt 2023 einzustellen sowie die erforderlichen Verfahrensschritte zum förmlichen Aufhebungsverfahren vorzubereiten.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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921,9 kB
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