06.10.2022 - 8.1 Widerspruch der Gemeinde Bollewick zum Beschlus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Styskal erläutert, warum ein Widerspruch gegen den Beschluss des Amtsausschusses gefasst wird.

 

Reduzieren

Beschluss:

1. Die Gemeinde Bollewick beschließt, gemäß § 127 KV M-V dem Beschluss BV-26-2022-011 des Amtsausschusses vom 07.09.2022 zu widersprechen.

2. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, binnen Monatsfrist seit Beschluss des Amtsausschusses (07.10.2022) den Widerspruch schriftlich einzulegen und unter Beachtung der Vorgaben der Gemeindevertretung zu begründen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

8

7

7

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage