24.08.2022 - 10.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Satzung ü...

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Wortprotokoll

Herr Hagen stellt die Beschlussvorlage vor.

 

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Beschluss:

  Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:

 

  1. Der Planentwurf des Bebauungsplanes "Turnplatz 2" der Stadt Röbel/Müritz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2022 beschlossen. Der Entwurf der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht sowie Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2022 gebilligt. Die FFH-Vorprüfung VSG DE 2642-401 "Müritz-Seenland und Neustrelitzer Kleinseenplatte" (Stand Februar 2022) und die schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Turnplatz 2" (Stand 03.11.2021) werden ebenfalls gebilligt. 
  2. Der Planentwurf des Bebauungsplanes "Turnplatz 2" der Stadt Röbel/Müritz mit dazugehöriger Begründung einschließlich Umweltbericht und Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange, die FFH-Vorprüfung VSG DE 2642-401 "Müritz-Seenland und Neustrelitzer Kleinseenplatte" (Stand Februar 2022), die schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Turnplatz 2" (Stand 03.11.2021) sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanentwurf und Begründung, Umweltbericht und Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange sowie FFH-Vorprüfung VSG DE 2642-401 "Müritz-Seenland und Neustrelitzer Kleinseenplatte" und schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Turnplatz 2" zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

9

8

8

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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