28.06.2022 - 7.1 Aufstellungsbeschluss zur Isolierten Ergänzungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwarz beschließt:

 

  1. Die Aufstellung der isolierten Ergänzungssatzung „Sternsiedlung“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für Teilflächen der Flurstücke 111/15 und 112/12 der Flur 1 Gemarkung Schwarz.

Der Bereich, für den die isolierte Ergänzungssatzung gelten soll, ist in beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.

 

  1. Die Aufstellung der isolierten Ergänzungssatzung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Bau GB. Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Entsprechend § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltberichtnach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen; § 4c (Überwachung) ist nicht anzuwenden.

 

  1. Der Beschluss zur Aufstellung der isolierten Ergänzungssatzung „Sternsiedlung“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Kostenteilung der Planungskosten mit dem privaten Flächeneigentümer wird in einem städtebaulichen Vertrag geregelt.

 

  1. Die benötigten Planungskosten sind gegebenenfalls im Nachtragshaushalt einzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

7

7

7

0

0

Nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schwarz hat in ihrer Sitzung am 28.06.2022 die Aufstellung einer isolierten Ergänzungssatzung beschlossen. Der Beschluss wird voraussichtlich am 17.09.2022 im Müritz-Anzeiger ortsüblich bekannt gemacht. Für die Planungsleistung müssen neue Angebote von Planungsbüros eingeholt werden, da der ursprüngliche Interessent abgesagt hat.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1001242&selfaction=print