23.06.2022 - 8.2 Aufstellungsbeschluss zu einem Bebauungsplan "K...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Nürnberg bringt die Beschlussvorlage ein und teilt mit, dass der Stadtbauarchitekt kürzlich verstorben ist. Es gibt aber einen Erben, der das Angebot preislich halten will.

 

Weiterhin gibt es Interessenten an 3 weiteren Flurstücken, die private Eigentümer haben. Diese sollen nun mit überplant werden. Die Gemeindevertretung möchte die Eigentümer an den Kosten anteilig beteiligen.

 

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeinde Leizen beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die Erweiterung des Wohngebietes Kolonie in Leizen.

Der Bereich, für den der Bebauungsplan gelten soll, umfasst in der Gemarkung Leizen, Flur 1 einen Teilbereich des Flurstückes 132/1 (ca. 1,8 ha) und ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.

 

Ziel und Zweck der Planung sind:

-          Die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als Wohngebiet

-          Die Berücksichtigung umweltschützender Belange durch die Ausweisung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt eine Planungsanzeige gemäß § 17 Landesplanungsgesetz (LPlG) zu stellen.

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leizen beschließt, den Auftrag über die Planungsleistungen zum Bebauungsplan in Höhe von 14.994,00 € an das Büro Stadtbauarchitekten Neubrandenburg, Johannesstraße 1, 17033 Neubrandenburg und den Auftrag über die Umweltbelange zum Bebauungsplan in Höhe von 10.223,00 € an das Büro Kunhart Freiraumplanung, Gerichtsstraße 3, 17033 Neubrandenburg zu vergeben.

 

Geänderter Beschluss:

 

Die Flustücke 155/1, 155/2 und 155/3 sollen ebenfalls überplant werden. Desweiteren soll die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung der Eigentümer erarbeitet werden. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

7

6

6

0

0

ja

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Da die Gemeinde Leizen in der GV am 23.06.2022 die Aufnahme drei weiterer Flurstücke in den Aufstellungsbeschluss des B-Planes beschlossen hat, ist das Einholen eines aktualisierten Angebotes für das Bebauungsplanverfahren notwendig geworden. Ein neues Angebot für die Umweltbelange vom Büro Kunhart Freiraumpalung liegt bereits vor. Aufgrund besonderer Umstände im Planungsbüro Stadtbauarchitekten Neubrandenburg wird die Zusendung eines neuen Angebotes für die Belange der Bauleitplanung mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Bis dahin erfolgt nach verwaltungsinternen Absprachen noch keine ortsübliche Bekanntgabe des aufgestellten Bebauungsplanes. Eine Planungsanzeige wurde am 05.07.2022 per Mail an das Amt für Raumordnung und Landesplanung und per Post an den Landkreis MSE gesandt. 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1001035&selfaction=print