05.05.2022 - 10.3 Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Rechlin
- Datum:
- Do., 05.05.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschließt:
-
die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für einen nordwestlich und nördlich des Aussichts- und Rodelberges gelegenen Bereich, der im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche WA 9 dargestellt ist.
Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung Nr. 29 „Am kleinen Meer“ der Gemeinde Rechlin.
Der Bereich, für den der Bauungsplan gelten soll, umfasst in der Gemarkung Vietzen, Flur 21, die Flurstücke 135/3 und 135/4 in Gänze und eine Teilfläche des Flurstückes 15/13 und ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.
Ziel und Zweck der Planung sind:
- die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes
- die Ordnung der Verkehrserschließung und Erschließung mit Medien der Ver- und Entsorgung,
- die Berücksichtigung umweltschützender Belange durch die Ausweisung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.
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der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz bei der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen.
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die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Antragsteller/Flächeneigentümer einen Entwurf zu einem städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch als vertragliche Grundlage zwischen Gemeinde und Antragsteller/Flächeneigentümer auszuarbeiten.
Anlagen zur Vorlage
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1,2 MB
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6,9 MB
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