10.05.2012 - 7.3 Entnahme aus der Kapitalrücklage

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gotthun beschließt den Fehlbetrag des Ergebnishaushaltes in Höhe von 56.200 €, der aus den Nettoabschreibungen entstanden ist, durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 2.600 € anteilig auszugleichen.

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Realisierung

Realisierung:

Die Entnahme aus der Kapitalrücklage wurde in den Haushaltsplan eingearbeitet. Mit der Jahresrechnung 2012 erfolgt die Buchung in der Ergebnisrechnung.