09.02.2012 - 9 Entgeltfestsetzung für die Nutzung der gemeinde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gotthun beschließt, für die Nutzung der Räumlichkeiten im Schloss, gelegen Schlossstraße 4, 17207 Gotthun ein Entgelt in nachfolgend aufgeführter Höhe zu erheben:

 

Das Nutzungsentgelt beträgt pro Kalendertag für die Nutzung:

 

 

private Nutzung

 

gewerbliche Nutzung

genutzte Räumlichkeit

Einwohner  

Nichtortsansässige

alle Nutzer

Saal mit Küche und Nebenraum

100,00 €

120,00 €

170,00 €

½ Saal mit Küche und Nebenraum

  60,00 €

  80,00 €

130,00 €

Nebenraum und Küche

  20,00 €

  40,00 €

  90,00 €

kleiner Versammlungsraum im Erdgeschoss (als Lagerraum im Zusammenhang mit der Saalnutzung)

  10,00 €

  20,00 €

  70,00 €

kleiner Versammlungsraum
im Erdgeschoss mit Küche (für Feierlichkeiten)

20,00 €

  40,00 €

90,00 €

 

Für beschädigtes Geschirr wird ein Betrag von 2,50 €/ je Stück in Rechnung gestellt.

 

Vor Beginn der Nutzung ist eine Nutzungsvereinbarung (Anlage 1) abzuschließen. Das Entgelt ist im Voraus zu zahlen.

 

Die Gemeinde selbst, Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Feuerwehr), die im Haus befindliche Kindertagestätte und von der Gemeinde unterstützte Vereine zahlen kein Nutzungsentgelt.

Reduzieren

Reduzieren

Realisierung

Realisierung:

 

Der Beschluß wurde zur Kenntnis genommen und wird beachtet.

 

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=929&TOLFDNR=16709&selfaction=print