09.02.2012 - 9 Entgeltfestsetzung für die Nutzung der gemeinde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gotthun
- Datum:
- Do., 09.02.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Doppik/Beteiligung/Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Maren Schnitzer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gotthun beschließt, für die Nutzung der Räumlichkeiten im Schloss, gelegen Schlossstraße 4, 17207 Gotthun ein Entgelt in nachfolgend aufgeführter Höhe zu erheben:
Das Nutzungsentgelt beträgt pro Kalendertag für die Nutzung:
| private Nutzung |
| gewerbliche Nutzung |
genutzte Räumlichkeit | Einwohner | Nichtortsansässige | alle Nutzer |
Saal mit Küche und Nebenraum | 100,00 | 120,00 | 170,00 |
½ Saal mit Küche und Nebenraum | 60,00 | 80,00 | 130,00 |
Nebenraum und Küche | 20,00 | 40,00 | 90,00 |
kleiner Versammlungsraum im Erdgeschoss (als Lagerraum im Zusammenhang mit der Saalnutzung) | 10,00 | 20,00 | 70,00 |
kleiner Versammlungsraum | 20,00 | 40,00 | 90,00 |
Für beschädigtes Geschirr wird ein Betrag von 2,50 / je Stück in Rechnung gestellt.
Vor Beginn der Nutzung ist eine Nutzungsvereinbarung (Anlage 1) abzuschließen. Das Entgelt ist im Voraus zu zahlen.
Die Gemeinde selbst, Einrichtungen der Gemeinde (z.B. Feuerwehr), die im Haus befindliche Kindertagestätte und von der Gemeinde unterstützte Vereine zahlen kein Nutzungsentgelt.
