09.02.2012 - 8.5 Nachbargemeindliche Abstimmung zur 6. Änderung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Fontanestraße“ der Stadt Waren.

 

Die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Gotthun wird durch die in Aufstellung befindliche Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Fontanestraße“ der Stadt Waren nicht berührt.

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Realisierung

Realisierung:

Die gemeindliche Entscheiduzng wurde der Nachbargemeinde Stadt Warenmit Schreiben vom 13.02.2012 mitgeteilt

 

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