09.02.2012 - 8.5 Nachbargemeindliche Abstimmung zur 6. Änderung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gotthun
- Datum:
- Do., 09.02.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 Fontanestraße der Stadt Waren.
Die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Gotthun wird durch die in Aufstellung befindliche Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 Fontanestraße der Stadt Waren nicht berührt.
