09.02.2012 - 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungs...

Reduzieren

Wortprotokoll

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. Die Gemeindevertretung ist mit 6 von 7 Gemeindevertretern gemäß § 30 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der derzeit gültigen Fassung beschlussfähig.

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=929&TOLFDNR=16692&selfaction=print