25.09.2012 - 10.5 Sicherung Stadtmauerreste Töpferwal...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Sprick ist aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Beschluss:

 

1.      Im Zuge der weiteren Vorbereitung und Ausführungsplanung

      der Baumaßnahme haben sich im Vergleich zum Beschluss

      Nr. 25-2012-013 Kostenerhöhungen ergeben (siehe Sachverhalt

      zur Beschlussvorlage).

      Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt im Rahmen der                   

      Städtebauförderung, die Durchführung der Sicherung der                                      

      Stadtmauer im Bereich des Töpferwalls mit einem Gesamt-

      kostenaufwand in Höhe von (brutto) ca.                                                            101.620 €

 

2.      Finanzierung

 

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über das Städtebauförderprogramm der Stadt Röbel/Müritz (siehe Sachverhalt zur Beschussvorlage).

 

Die Stadt Röbel/Müritz trägt gem. neuer Städtebauförderrichtlinie bei Baumaßnah-

men an Stadtmauern einen zusätzlichen Eigenanteil von 15 % an den Städtebau-fördermitteln, entspricht 14.010 €. Weiter werden für nicht förderfähige Maßnahmen ca. 8.223 € investiert.  

 

      3.   Für die Stadt Röbel/Müritz ergeben sich aus dieser Kostenerhöhung von 22.117 €

            zusätzliche Eigenanteile von 9.455 €, also insgesamt 22.233 € für diese Maßnahme,

            die durch den eingestellten Eigenanteil in 2012 abgesichert sind.

 

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