27.03.2012 - 12.4 Entnahme aus der Kapitalrücklage

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Guth erläutert die Beschlussvorlage.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt den Fehlbetrag des Ergebnishaushaltes 2012 in Höhe von 102.000 €, der vollständig aus den Nettoabschreibungen entstanden ist, durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage zu decken.

 

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Realisierung

Realisierung:

Die Entnahme aus der Kapitalrücklage erfolgt planmäßig. Eine Genehmigung durch die Kommunalaufsicht ist nicht erforderlich, da es sich um eine zweckgebundene Kapitalrücklage handelt.