27.03.2012 - 12.1 Festsetzung des Wahltermins für die Wahl des Bü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt, gem. § 3 Abs. 3  des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V) den Tag der Wahl des Bürgermeisters auf den 14. Oktober 2012 und den Tag der Stichwahl (falls erforderlich) auf den 28. Oktober 2012 festzusetzen.

 

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Realisierung

Realisierung:

 

Die Festsetzung des Wahltermins für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Röbel/Müritz wurder mit Schreiben vom 2. April 2012 der Kommunalaufsicht des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte mitgeteilt. Der Wahltag wurde auf den 14. Oktober 2012, der Tag der Stichwahl auf den 28. Oktober 2012 festgesetzt. Die Vorbereitung der Wahl erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.