27.03.2012 - 12.5 Grundsatzbeschluss zur Bootsliegeplatznutzung a...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.5
- Gremium:
- Stadtvertretung Röbel/Müritz
- Datum:
- Di., 27.03.2012
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Heinz-Fritz Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadt Röbel/Müritz beschließt den nachfolgenden konzeptionellen Ansatz für die Bootsliegeplatznutzung an der Müritz:
Für alle ordnungsgemäß genehmigten Anlagen und Bauwerke besteht der baurechtliche Bestandsschutz. Für Ersatzneubauten ist eine landschaftsbild- und ortsbildangepasste Bauweise zu gewährleisten. Eine Erweiterung der Bootsliegeplatzkapazität hat sich ausschließlich auf folgende Standorte zu beschränken:
● Schwimmsteganlage Wasser Service Center
Bestand: 75 Liegeplätze
Erweiterung auf maximal: 95 Liegeplätze
● Bootsliegeplatz unterhalb des Pflegeheims Tramnitz
Bestand: 40 Liegeplätze
Erweiterung auf maximal: 40 Liegeplätze (Vergrößerung der Liegeplatzfläche)
Die Festsetzungen dieses Beschlusses sind bei der nächsten Änderung des Flächennutzungsplanes vollinhaltlich zu übernehmen.
