14.07.2011 - 7.3 Nachbargemeindliche Abstimmung zum vorhabenbezo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 70 „Sanierung und Erweiterung Gerhart-Hauptmann-Allee 28“ der Stadt Waren (Müritz).

 

Die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Gotthun wird durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 70 der Stadt Waren (Müritz) nicht berührt.

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Realisierung

Realisierung:

 

Die gemeindliche Entscheidung wurde der Stadt Waren mitgeteilt.