17.11.2011 - 7.3 Sanierung Hanne-Nüte-Straße

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Wortprotokoll

Herr Westerkamp bringt die Vorlage ein und informiert über die Beratung im Bauausschuss.

Es gibt einige Änderungen, z. B. bei der Anordnung der Behindertenparkplätze oder der Ausschilderung von Parkflächen. Frau Guth spricht noch mal die Kosten und Fördermittel an.

Durch den zusätzlichen Eigenanteil verringert sich die Förderquote für die Gesamtmaßnahme auf 39 %, die MEWA muss einen Anteil von 25 % tragen und für die Stadt bleiben 36 % als Eigenanteil übrig. Frau Guth informiert darüber, dass das Land beabsichtigt die Stadt ab 2012 aus dem Städtebauförderprogramm herauszunehmen, da die Mittel insgesamt stark gekürzt wurden. Die Stadt geht gemeinsam mit dem Sanierungsträger dagegen an. Es bleibt ja doch noch einiges zu tun im Sanierungsgebiet, gerade auch auf dem privaten Sektor. Auf Nachfrage erklärt sie, dass die Fördermittel aus dem Städtebauförderprogramm in 5 Jahresscheiben ausgezahlt werden. Selbst wenn das Land bei seinem Vorgehen bleibt, steht auch in den Folgejahren noch Geld zur Verfügung.

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Beschluss:

 

1.         Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt im Rahmen der Städtebauförderung die Durchführung der Erschließungsmaßnahme „Sanierung Hanne-Nüte-Straße“.
Die Maßnahme umfasst die Erneuerung des Straßenkörpers, die Freiraumgestaltung sowie die Erneuerung und Umverlegung stadttechnischer Versorgungsmedien.

2.         Der Gesamtkostenaufwand (Kostenaufschlüsselung ist im Sachverhalt zum Beschlussvorschlag enthalten) für die Baumaßnahme wird einschließlich der Leistungen der MEWA ca. 434,2 T€ betragen

3.         Finanzierung

3.1              Die Finanzierung der Maßnahme (Aufteilung der Förderung und Kostentragung siehe Sachverhalt zum Beschlussvorschlag) erfolgt über das Städtebauförderungsprogramm der Stadt Röbel/Müritz. Die MEWA trägt die Kosten am Schmutzwasserkanal und anteilig Kosten am Regenkanal.

3.2              Die Stadt Röbel/Müritz hat gem. Erlass 01/2010 des MVBL einen zusätzlichen Eigenanteil von 15 % an den Städtebauförderungsmitteln (entspricht 41,6 T€) zu tragen. Des Weiteren sind für nicht förderfähige Maßnahmen ca. 27,6 T€ zusätzliche städtische Mittel aufzubringen.

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