15.11.2011 - 7.3 Sanierung Hanne-Nüte-Straße

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Wortprotokoll

Herr Sprick stellt fest, dass ein großes Interesse der Einwohner und Anlieger der

Hanne - Nüte - Straße an den bisherigen Veranstaltungen zur Vorstellung des Bauprojektes (Bürgerinformation, vergangener Bauausschuss) bestand.

 

Im Vorab macht die Bauamtsleiterin den Bauausschusses darauf aufmerksam, dass

auf Seite 12 des Textteiles zum Bauvorschlag, im Abschnitt 6.3 Kosten, der Satz zur Beteiligung Dritter an der Kostenverteilung gestrichen werden soll. Er ist irreführend bzw. bezieht sich auf die Nichterhebung von Straßenausbaubeiträgen. Im Sanierungsgebiet der Stadt Röbel/Müritz werden ausschließlich Sanierungsumlagen erhoben.

 

Frau Kuntermann, vom Planungsbüro Kuntermann, erläutert anhand ihrer Baupläne die Beschlussvorlage.

Sie macht grundsätzliche Aussagen zur Gehweg- und Parkplatzgestaltung, sowie zur geplanten Straßenbeleuchtung. Sie gibt Hinweise zur Abwägung der Varianten Behindertenparkplätze im Einfahrtsbereich zur Hanne - Nüte - Straße und zur Anordnung der Parkplätze im abbiegenden Straßenbereich unter Beachtung der Verhältnisse des Aneinandervorbeifahrens, Ein- und Ausparkens sowie des sicheren Ein- und Aussteigens aus den Fahrzeugen.

Betrachtet werden auch die Anliegerzufahrten der Grundstückseigentümer.

Der Übergangbereich zur Klosterstraße stellt sich einfacher dar und bleibt in den Varianten dementsprechend planungsseitig unverändert.

Des Weiteren erläutert Frau Kuntermann die Parkplatzausführung und Kennzeichnung.

Die Kennzeichnung der Parkplätze erfolgt nur über farblichen Kontrast des Pflasters zum Gehweg und über eine Ausschilderung durch die zuständige Verkehrsbehörde.

 

Im Laufe der Diskussion über eine mögliche Verlegung der Behindertenparkplätze und /oder

der 2 Parkplätze im Straßenradius zum Standort Töpferwall, kristallisiert sich heraus, dass die Behindertenplätze unbedingt bleiben müssen.

 

Das Beleuchtungskonzept wird als wechselseitig und sowohl aus Stand- als auch aus Wandleuchten bestehend beschrieben. Bezüglich der Standortwahl der Wandleuchten müssen mit den betreffenden Gebäudeeigentümern noch Absprachen getroffen werden.

Gegebenenfall sind bei Nichteinverständnis der Eigentümer die Standort durch Frau Kuntermann neu zu benennen und als Standleuchte auszuführen.

Kurzzeitig stellt sich die Frage nach einer Ausführungsform mit LED - Leuchen in den Vordergrund. Die Aussage der Planerin, dass sich die hohen Anschaffungskosten gegenüber den Energieeinsparungskosten erst in 30 Jahren amortisieren, macht die geplante Variante der Stadtlampe mit Energiesparleuchtmitteln vorzugswürdig.

 

Neu hinzu gekommen ist der Standort eines Abfallbehälters, während den Wunsch nach Aufstellung einer Bank vorerst nicht entsprochen werden kann.

 

Aus dem Zwiespalt heraus, einerseits die nötigten Parkplatzflächen schaffen zu wollen, andererseits auch den Sicherheitsfaktor für die Benutzer der Straßendurchfahrt, die Anlieger und die Parkplatznutzer nicht herunterschrauben zu müssen, stellt Frau Sonnenburg den

Antrag auf Abstimmung über die Streichung der 2 mittleren Stellplatzflächen aus dem Planungskonzept.

Abstimmungsergebnis Änderungsantrag: 6 x nein, 1 x Stimmenthaltung

Der Antrag ist abgelehnt.

 

Abschließend kommt man zum Ergebnis, den Standort der 2 Behindertenparkplätze an der gewohnten Straßenseite, nördlich, zu belassen und ansonsten der vorgelegten Planung von Frau Kuntermann zu folgen.

Der Stadtvertretung wird keine zusätzliche Variante vorgestellt.

 

Abstimmungsergebnis  Beschlussvorlage: 6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung

 

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