01.06.2011 - 6.1 Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwil...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Finanzausschuss Röbel/Müritz
- Datum:
- Mi., 01.06.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Frank Schulze
Wortprotokoll
Herr Westerkamp bringt die Vorlage ein. Die Begründung für die Anhebung der Aufwandsentschädigungen wurde im Sachverhalt ausführlich dargestellt.
Die Bedeutung dieser ehrenamtlichen Tätigkeit wird durch alle Ausschussmitglieder bekräftigt. In der weiteren Diskussion wird das Thema Einsatzbereitschaft angesprochen.
Frau Grumbach hat Informationen in einem Kreistagsausschuss erhalten, die zeigen,
wie schwierig die Lage vor allem in vielen kleinen Gemeinden ist. Diesem Thema muss
man sich auch in unserem Amt annehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt, den Inhabern der nachfolgend genannten Funktionen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Röbel/Müritz für ihre Tätigkeiten
rückwirkend ab dem 1. Januar 2011 monatlich folgende Aufwandsentschädigungen zu zahlen:
- Wehrführer 150,00 ,
- stellvertretender Wehrführer 75,00 ,
- Jugendfeuerwehrwart 40,00 ,
- Gerätewart 40,00 .
Mit der Zahlung der o.a. Aufwandsentschädigungen sind sämtliche erhöhte Aufwendungen der Inhaber dieser ehrenamtlichen Funktionen gleich welcher Art abgegolten.
