Priorität hat die Vermarktung des Wohngebietes Kirchenholz. Dort steht noch der nächste Erschließungsabschnitt aus.
Vor vollständiger Auslastung des Wohnungsstandortes Kirchenholz darf nach dem Vertrag mit der LGE kein neues Wohngebiet in der Stadt beschlossen werden.
Auftrag an die Verwaltung:
Die Zeitbindung aus dem Vertrag bis zur Rücknahmepflicht ist zu klären.
Es ist nachzufragen, wie weit die Anregungen aus vergangenen Sitzungen von der LGE umgesetzt wurden.