09.09.2010 - 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungs...

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Wortprotokoll

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. Die Gemeindevertretung ist mit 5 von 7 Gemeindevertretern gemäß § 30 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der derzeit gültigen Fassung beschlussfähig.

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