01.04.2010 - 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungs...

Reduzieren

Wortprotokoll

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. Die Gemeindevertretung ist mit 5 Gemeindevertretern von 7 gemäß § 30 Abs 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern  in der derzeit gültigen Fassung beschlussfähig.