26.04.2010 - 10 Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum L...

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Wortprotokoll

Die Beschlussvorlage liegt allen Ausschussmitgliedern vor.

Frau Schulz erläutert kurz den Inhalt.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz erteilt ihr gemeindlichen Einvernehmen zu dem beiliegenden Leistungsvertrag (Anlage) nach § 16 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) vom 29. Januar 2010 mit Gültigkeit ab 01. Januar 2010, zwischen dem Träger der Kindertageseinrichtung „Dat Röwelsche Görnhus“, Bahnhofstraße 13, 17207 Röbel/Müritz, der Schulz & Kuchenbecker GbR, Bahnhofstraße 13, 17207 Röbel/Müritz und dem Landkreis Müritz als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, vertreten durch die Landrätin, Zum Amtsbrink 2 in 17192 Waren (Müritz).

 

Die Stadt Röbel/Müritz beteiligt sich in Höhe von 50 % an den ausgewiesenen Kosten der Anlage 4 Spalte 6 des Leistungsvertrages ab Vertragsbeginn.

 

 

 

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