28.09.2010 - 12.4 Satzungsbeschluss zur Satzung über die 1. Änder...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Nietiedt, Planerin, teilt zum Satzungsbeschluss der 1. Änderung folgendes mit:

Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung werden in der Planzeichnung und der Planzeichenerklärung um die Festsetzung „GR 100 m²  pro FH“ ergänzt. Es handelt sich dabei um eine redaktionelle Ergänzung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 17 aus den verbindlich bleibenden Festsetzungen des B-Planes Nr. 17.

 

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Beschluss:

1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung  

    vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom   

    31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das

    Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom   

    08.06.2004 (GVOBl. M-V 2004, S. 205) zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom   

    17.12.2009 (GVOBl. M-V S. 687, 719) beschließt die Stadtvertretung Röbel/Müritz die   

    Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 für das Ferienhausgebiet   

    Teilbereich II im Tourismusgebiet „An der Müritz“ in der Fassung vom September 2010,  

    bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), als   

    Satzung.

 

2. Die zusammen mit der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 für das  

    Ferienhausgebiet Teilbereich II im Tourismusgebiet „An der Müritz“ aufgestellten örtlichen   

    Bauvorschriften in der Fassung vom September 2010 werden nach § 86 der  

    Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung vom  

    18.04.2006 (GVOBl. M-V S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom  

    17.12.2009 (GVOBl. M-V S. 729) in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das

    Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom  

    08.06.2004 (GVOBl. M-V 2004, S. 205) zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 

    17.12.2009 (GVOBl. M-V S. 687, 719) als Satzung beschlossen.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes  

    Nr. 17 für das Ferienhausgebiet Teilbereich II im Tourismusgebiet „An der Müritz“  

    ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung über die   

    1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 für das Ferienhausgebiet Teilbereich II im

    Tourismusgebiet „An der Müritz“ mit Begründung während der Dienststunden eingesehen

    und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Realisierung

Realisierung:

 

Die beschlossene Satzung wurde am 23.10.10 ortsüblich bekannt gemacht.