09.09.2010 - 6.3 Antrag auf Übernahme der Schulträgerschaft für ...

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Wortprotokoll

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt  zur Erhaltung der gymnasialen Bildung am Standort Röbel/Müritz den Antrag auf Übernahme der Schulträgerschaft für die Kooperative Gesamtschule Röbel/Müritz gemäß § 104 (3) Schulgesetz M-V  mit Schuljahr 2013/2014 zu stellen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, auf der Grundlage des sich in der Anlage 1 befindlichen Entwurfes einer Verwaltungsvereinbarung zur Übertragung der Schulträgerschaft die Verhandlungen mit der Landrätin zu führen und die Vereinbarung abzuschließen.

 

Über Vereinbarungen mit den Gemeinden des Schuleinzugsbereiches der Kooperativen Gesamtschule oder in anderer geeigneter Weise muss dafür Sorge getragen werden, dass sich diese Gemeinden an der Finanzierung der Kooperativen Gesamtschule in Anlehnung an den Schulkostenbeitrag zuverlässig und nachhaltig beteiligen.

 

Herr Westerkamp bringt die Vorlage ein und bittet Herrn Markner um weitere Erläuterungen.

Die Kooperative Gesamtschule, die zur Erhaltung der gymnasialen Bildung in Röbel entstehen soll, gehört eigentlich in die Trägerschaft des Landkreises. Der hat aber kein Interesse daran und möchte das Malchower Modell anwenden. Wenn die Stadt die Trägerschaft übernimmt, ist sie auch für die Finanzierung verantwortlich. Es gibt keine gesetzliche Grundlage für die Verteilung der Kosten.

Die Gemeinden müssten den Schullastenausgleich freiwillig weiter zahlen. Daraus würden den Gemeinden für die Regionalschüler keine Veränderungen entstehen, aber sie müssen dazu einen Beschluss fassen und eine Vereinbarung mit der Stadt abschließen.

Das Gymnasium wird jetzt über den Landkreis finanziert. Der Landkreis hat sich bereit erklärt die eingesparten Schülerbeförderungskosten als Zuschuss für die Gymnasialschüler zu zahlen. Das deckt aus jetziger Sicht nicht alle Kosten des gymnasialen Teils. Das Defizit wird voraussichtlich mindestens 15 T€ betragen. Es gibt noch sehr viele unbekannte Größen. Aber es sind sicher nicht mehr als 100 € die von den Gemeinden und der Stadt pro Gymnasialschüler selbst getragen werden müssen.

Wenn wir den Standort in Röbel erhalten wollen, gibt es keine Alternative zur Kooperativen Gesamtschule (KGS) in Trägerschaft der Stadt.

Die Einzugsbereiche der KGS im Landkreis würden dann auf Malchow und Röbel aufgeteilt werden.

Das Schulgebäude auf dem Gildekamp geht an die Stadt zurück. Herr Markner wird alles versuchen, dass das kostenlos geschieht. Es würde dann als Grundschule genutzt werden.

Die KGS nutzt die Räumlichkeiten am Gotthunskamp und in der Bahnhofstraße.

Herr Schwemer fragt nach dem Zustand des Gymnasiums. Herr Markner antwortet, dass dieses Jahr Fenster erneuert werden. Der Landkreis hat schon etwas am Gebäude gemacht.

Herr Hagen möchte wissen, ob das Gebäude nicht zu groß für die Grundschule ist. Leerstand wäre nicht gut. Herr Markner sagt, dass das Gebäude nicht ganz ausgelastet wird, aber es gibt die Möglichkeit den Hort einzuordnen oder eventuell auch die Förderschule.

Die Veränderung der Schulstruktur wird Geld kosten. Die Bahnhofstraße soll in die KGS einbezogen werden. Dafür müssen z. B. Fachkabinette umgelagert oder neu errichtet werden. Herr Westerkamp bestätigt, dass nach den neuen Fenstern ein ganz guter Renovierungsstand im Gymnasium nachgewiesen werden kann. Für die Einordnung der KGS am Standort Gildekamp reichen die Räume nicht aus.

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