29.06.2010 - 12.1 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss - Bebauungspl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 – Tourismusgebiet An der Müritz

Teilbereich IIIa- der Stadt Röbel/Müritz (Stand 06/2010) mit der dazugehörigen

Begründung (Stand 06/2010) einschließlich Umweltbericht wird in der

vorliegenden Fassung gebilligt.

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 – Tourismusgebiet An der Müritz

Teilbereich IIIa- der Stadt/Müritz und die Begründung sind gemäß

§ 3 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche

Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2

BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von

Bebauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten. 

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Realisierung

Realisierung:

 

Die öffentliche Auslegung hat stattgefunden. Die Beteiligung der Träger öffentl. Belange wurde durchgeführt.

 

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