29.06.2010 - 12.5 Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum L...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz erteilt ihr gemeindlichen Einvernehmen zu dem beiliegenden Leistungsvertrag (Anlage) nach § 16 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) vom 29. Januar 2010 mit Gültigkeit ab 01. Januar 2010, zwischen dem Träger der Kindertageseinrichtung „Dat Röwelsche Görnhus“, Bahnhofstraße 13, 17207 Röbel/Müritz, der Schulz & Kuchenbecker GbR, Bahnhofstraße 13, 17207 Röbel/Müritz und dem Landkreis Müritz als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, vertreten durch die Landrätin, Zum Amtsbrink 2 in 17192 Waren (Müritz).

 

Die Stadt Röbel/Müritz beteiligt sich in Höhe von 50 % an den ausgewiesenen Kosten der Anlage 4 Spalte 6 des Leistungsvertrages ab Vertragsbeginn.

 

Reduzieren

Reduzieren

Realisierung

Realisierung:

Die Elternbeiträge und Wohnsitzgemeindeanteile werdern seit 01/10 wie beschlossen bezahlt. Der Leistungsvertrag wurde dem Landkreis zur Unterschrift zugeschickt.

 

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=558&TOLFDNR=11758&selfaction=print