01.06.2010 - 7.1 Örtliche Bauvorschrift der Stadt Röbel/Müritz g...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Datum:
- Di., 01.06.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Wedler informiert, dass alle Anregungen in den vorliegenden Satzungsentwurf eingearbeitet worden sind.
Herr Sprick weist daraufhin, dass die Satzung in den Schlussbestimmungen auf die ordnungswidrige Handlung gem. Landesbauordnung M-V verweist. Auf die Einhaltung der Satzungsbestimmungen soll durch die Verwaltung stärker geachtet werden und bei Verstoß entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.
Beschluss:
1. Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt gem. § 86 Landesbauordnung M-V zum
Schutz und für die zukünftige Gestaltung des Stadtbildes der historischen Innenstadt, das
von besonderer geschichtlicher, architektonischer und städtebaulicher Bedeutung ist, die
in der Anlage enthaltene Baugestaltungssatzung „Bereich Innenstadt“ Röbel/Müritz.
2. Der Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung ist in dem als Anlage zur Satzung ent-
haltenen Lageplan gekennzeichnet.
3. Die Satzung gilt für Um-, Erweiterungs- und Neubauten sowie sonstige bauliche Verände-
rungen, die das äußere Erscheinungsbild von Gebäuden oder Bauteilen berühren.
4. Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt gleichzeitig die Aufhebung der bisher gelten-
den Baugestaltungssatzung in der Fassung des Beschlusses 97/016 der Stadtvertretung
Röbel/Müritz vom 29.04.1997
