01.06.2010 - 7.1 Örtliche Bauvorschrift der Stadt Röbel/Müritz g...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Wedler informiert, dass alle Anregungen in den vorliegenden Satzungsentwurf eingearbeitet worden sind.

Herr Sprick weist daraufhin, dass die Satzung in den Schlussbestimmungen auf die ordnungswidrige Handlung gem. Landesbauordnung M-V verweist. Auf die Einhaltung der Satzungsbestimmungen soll durch die Verwaltung stärker geachtet werden und bei Verstoß entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.

 

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Beschluss:

 

1. Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt gem. § 86 Landesbauordnung M-V zum

    Schutz und für die zukünftige Gestaltung des Stadtbildes der historischen Innenstadt, das

    von besonderer geschichtlicher, architektonischer und städtebaulicher Bedeutung ist, die

    in der Anlage enthaltene Baugestaltungssatzung „Bereich Innenstadt“ Röbel/Müritz.

 

2. Der Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung ist in dem als Anlage zur Satzung ent- 

    haltenen Lageplan gekennzeichnet.

 

3. Die Satzung gilt für Um-, Erweiterungs- und Neubauten sowie sonstige bauliche Verände-  

    rungen, die das äußere Erscheinungsbild von Gebäuden oder Bauteilen berühren.

 

4. Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt gleichzeitig die Aufhebung der bisher gelten-  

    den Baugestaltungssatzung in der Fassung des Beschlusses 97/016 der Stadtvertretung  

    Röbel/Müritz vom 29.04.1997

 

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