10.09.2009 - 8.2 Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum L...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gotthun erteilt ihr gemeindlichen Einvernehmen zu dem beiliegenden Leistungsvertrag (Anlage) nach § 16 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) vom 01. April 2009 mit Gültigkeit ab 01. April 2009, zwischen dem Träger der Kindertageseinrichtung „Müritzmäuse“, Schloßstraße 4, 17207 Gotthun, dem CJD Waren (Müritz), Otto-Intze-Str. 1 in 17192 Waren (Müritz) und dem Landkreis Müritz als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, vertreten durch die Landrätin, Zum Amtsbrink 2 in 17192 Waren (Müritz).

 

Die Gemeinde beteiligt sich in Höhe von 60 % an den ausgewiesenen Kosten der Anlage 4 Spalte 6 des Leistungsvertrages ab Vertragsbeginn.

 

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Realisierung

Realisierung:

 

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