09.07.2009 - 11 Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Aus § 29 Abs. 2, 3 und 8 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung vom Juni 2004 gibt sich die Gemeindevertretung eine Geschäftsordnung.

Auf Grund von Aktualisierungsbedarf aus dem neuen Muster einer Geschäftsordnung  wird der Beschluss einer neuen Geschäftsordnung empfohlen. (z.B. Datenschutz, Umgang mit personenbezogenen Daten, Behandlung der Niederschrift zu nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten)

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gotthun beschließt die anliegende Geschäftsordnung.

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Realisierung

Realisierung:

 

Die Geschäftsordnung wurde im Müritz Anzeiger Nr. 15 vom 01.August 2009 veröffentlicht.