09.07.2009 - 2 Beschlussfassung über die Gültigkeit der Wahl d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Zusätze:
- (Unterlagen werden nachgereicht)
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gotthun
- Datum:
- Do., 09.07.2009
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Heidemarie Lübke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Gemäß §
71 Kommunalwahlgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunal-wahlgesetz
KWG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Oktober 2003, zuletzt
geändert durch Gesetz am 28. Januar 2009, hat die Vertretung über die
Gültigkeit der o.g. Wahl und über Einsprüche nach §§ 43 und 70 KWO M-V zu
beschließen. Einsprüche gegen das Wahlergebnis wurden während der
Ausschlussfrist (2 Wochen nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses) nicht
erhoben. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Wahlen vom
7. Juni
2009 für gültig zu erklären.
Gem. § 65
Abs. 1 KWO M-V kann die Vertretung in ihrer ersten Sitzung einen Ausschuss
(Wahlprüfungsausschuss) wählen, der die Einsprüche gegen die Wahl sowie die
Gültigkeit vom Amts wegen vorzuprüfen hat. Beabsichtigt die Vertretung von
dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, so ist ein anweichender Beschluss
erforderlich. In diesem Fall sind die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses zu
benennen. Der Beschluss über die Gültigkeit der Wahl ist dann in der nächsten
Sitzung zu fassen.
