15.12.2009 - 12.3 Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum L...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz erteilt ihr gemeindlichen Einvernehmen zu dem beiliegenden Leistungsvertrag (Anlage) nach § 16 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) vom 22. Oktober 2009 mit Gültigkeit ab 01. November 2009, zwischen dem Träger der Kindertageseinrichtung „Röbeler Kinderhaus“ e. v., Glienholzweg 16, 17207 Röbel/Müritz, dem Verein „Röbeler Kinderhaus“ e. V., Glienholzweg 16, 17207 Röbel/Müritz und dem Landkreis Müritz als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, vertreten durch die Landrätin, Zum Amtsbrink 2 in 17192 Waren (Müritz).

 

Die Stadt Röbel/Müritz beteiligt sich in Höhe von 50 % an den ausgewiesenen Kosten der Anlage 4 Spalte 6 des Leistungsvertrages ab Vertragsbeginn.

 

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Realisierung

Realisierung:

 

Die Zahlung des WSG-Anteils erfolgt wie beschlossen, der Leistungsvertrag ist zur Unterschrift an den Landkreis geschickt worden. Die Festsetzung der Elternbeiträge ist erfolgt.

 

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