24.03.2022 - 7.1 Aufstellungsbeschuss zu einem vorhabenbezogenen...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bohne von Kronos Solar bittet um eine Änderung bei der Beschlussfassung zum Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen B-Plan.

Die geplante Heckenbepflanzung wird umgesetzt, die Schaffung von Blühwiesen wird auch umgesetzt, möglicherweise aber nicht in dem Teilgeltungsbereich 3 sondern auf anderen Flächen. Hierzu gibt es noch Abstimmungen.

Die Gemeindevertretung beschließt im Pkt. 1 unter Festlegungen den 2 Absatz wie folgt: 

„Für den Teilgeltungsbereich 3 soll ein Abstand der Anlagen von mindestens 60 m zur Wohnbebauung der Wildkuhler Straße festgelegt werden. Jener freie Bereich soll für Ausgleichsmaßnahmen, wie Heckenpflanzungen und kann für Blühwiesen, genutzt werden. Anlagenbereiche welche von der Wohnbebauung sichtbar sind, werden mit Heckenbepflanzungen versehen.“

 

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Abweichender Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bütow beschließt:

  1. die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Solarpark Bütow“ gemäß § 12 Baugesetz­buch (BauGB) für die Errichtung und Betreibung einer großflächigen Photovoltaik­frei­flächenanlage auf landwirtschaftlichen Flächen im Außenbereich der Gemarkungen Bütow und Karchow.

    Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Solarpark Bütow“ gelten soll, ist in den beiliegenden Lageplänen dargestellt und umfasst drei Teilgeltungsbereiche. Teilgeltungsbereich 1 befindet sich westlich des Ortsteils Bütow, Teilgeltungsbereich 2 nördlich des Ortsteils Bütow und Teilgeltungsbereich 3 im Ortsteil Karchow nördlich der Wildkuhler Straße.

 

Teilgeltungsbereich 1 umfasst in der Gemarkung Bütow, Flur 2, die Flurstücke 2/12 und 4/2 und Teilflächen der Flurstücke 9/3, 14/4 und 15/5.

 

Teilgeltungsbereich 2 umfasst in der Gemarkung Bütow, Flur 1, das Flurstück 11/3 und Teilflächen der Flurstücke 3/11 und 3/6.

 

Teilgeltungsbereich 3 umfasst in der Gemarkung Karchow, Flur 1, das Flurstück 24/1 und Teilflächen des Flurstücks 34/1, Flur 2, die Flurstücke 19, 23/1, 27/3, 30/5 und 31/3 und Teilflächen der Flurstücke 18, 20/1, 21/1, 30/4 und 31/1.

 

Folgende Festlegungen sind bei der Vorhabensdurchführung zwingend einzuhalten:

-          Für die Teilbereiche 1 und 2 soll ein Abstand der Anlagen von höchstens 150 m zur Autobahn A19 festgelegt werden, um die Anlagen nicht zu dicht an die Wohnbebauung heranzuführen.

 

Für den Teilgeltungsbereich 3 soll ein Abstand der Anlagen von mindestens 60 m zur Wohnbebauung der Wildkuhler Straße festgelegt werden. Jener freie Bereich soll für Ausgleichsmaßnahmen, wie Heckenpflanzungen und kann für Blühwiesen, genutzt werden. Anlagenbereiche welche von der Wohnbebauung sichtbar sind, werden mit Heckenbepflanzungen versehen.


Ziel und Zweck der Planung sind:
- die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“
 

  1. der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Solarpark Bütow“ der Gemeinde Bütow ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
     
  2. die Verwaltung wird beauftragt, ein Zielabweichungsverfahren für den vorhaben­bezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Solarpark Bütow“ beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit zu beantragen.
     
  3. der Beschluss 04-2021-008 wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

1) Nach vorläufigen verwaltungsinternen Überlegungen erfolgt die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erst nach dem erfolgreichen Abschluss des Zielabweichungsverfahrens.

2) Das Zielabweichungsverfahren wird beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit beantragt, sobald der Vorhabenträger die dafür notwendigen Unterlagen eingereicht hat. Derzeit befinden sich diese noch in der Ausarbeitung.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2581&TOLFDNR=44835&selfaction=print