24.03.2022 - 7.2 Vertrag vom Vorhabenträger Photovoltaikanlage z...

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Wortprotokoll

Die Vorhabenträgerin unterstützt die Gemeinde bei der beihilferechtlichen Genehmigung von § 6 EEG 2021 durch die EU-Kommission und sichert eine einseitige Zuwendung ohne Verpflichtung zur Gegenleistung in Höhe von 0,2 Ct/KWh zu. Umgerechnet entspricht dies einer Zuwednung von rund 240 T€ jährlich, über die vorgesehenen Mindestlaufzeit des Solarparks von 30 Jahren (insgesamt 7,2 Mio EUR). Diese unterliegt keiner Zweckbindung.

Sitz der Betreiberfirma ist in der Gemeinde Bütow.

Der Vertrag wurde von beiden Vertragspartnern unterschrieben.

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2581&TOLFDNR=1000155&selfaction=print