23.02.2022 - 6 Solaranlage auf Ackerflächen in der Gemarkung V...

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Wortprotokoll

Herr Mogck:

-  Landesregierung hat 5000 Hektar freigegeben, Gemeinde muss zustimmen

-  Großflächige Solaranlagen sind auf landwirtschaftliche Flächen nicht zulässig

-  Zielabweichungsverfahren wurde vom Amt in Schwerin hinterfragt

-  Gemeinde macht Aufstellungsbeschluss, Prüfung in Schwerin, wenn positiv dann

   rmliches Bauleitverfahren

Herr Schröder:

-  vorab prüfen bevor es bei der BA-Sitzung diskutiert wird

Herr B. Schulz:

sich darüber klar werden ob die Gemeinde Solaranlagen möchte, Herr B. Schulz und

   Herr Gessulat sprechen in dem Moment nicht dafür

Herr Mogck:

-  mit dem Investor über mögliche Konditionen verhandeln

-  erster Interessent für die Fläche B198 hinter d. Wald rechte Seite, Flurstück soll mit

   Bebauanlage für Solaranlagen geplant werden 1x 35 Hektar und 1x 19 Hektar

-  Bauleitplanung geht nur mit Zustimmung der Gemeinde

-  für die nächste Sitzung würde Herr Mogck einen förmlichen Beschluss vorbereiten,

   Einleitung eines Bauleitverfahrens

Herr Schröder:

-  zusammenfassend worüber sich der BA einigen sollte

-  wie viel Fläche mit Solaranlagen bebaut werden

-  die eigenen Bauern aus den Gemeinden bevorzugen

Herr B. Schulz:

-  sieht es nicht für nötig an das Herr Mogck einen Beschluss vorbereitet, der BA sollte sich

   vorab einig werden was überhaupt gewollt ist