22.08.2022 - 6 Erhöhung der Kurabgabe / Mobilitätsabgabe
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mo., 22.08.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Herr Thorun
Die letzte Erhöhung der Kurabgabe bedingt durch Mobilität fand zum 01. 01. 2018 statt
(Mobilitätspauschale: 0,39 €/0,419 € je Übernachtung – Vertrag Müritz rundum).
Einnahmen Kurabgabe:
2019 204.700,37 €
2020 241.051,89 €
2021 202.006,22 €
Kleiner Stadtverkehr:
Das Angebot von der MVVG liegt vor, Preissteigerung bei 17 % bei gleicher Leistung, bedingt durch Mehrkosten bei Personal und Dieselkosten.
Bei einer Erhöhung der Kurabgabe sind auch die weiteren Mobilitätsangebote zu berücksichtigen z. B. E-Ladestationen für Fahrräder und Pkw.
Der KSVRM kann auch am Nachmittag von den Schülern genutzt werden z. B. der Weg zur Sporthalle.
Vorschlag für eine Erhöhung: von 1,50 € auf 2,00 € für den abgabepflichtigen Zeitraum analog zu Waren, Göhren-Lebbin oder Malchow ohne Mobilität.
Die Satzung wird erarbeitet und kann noch in diesem Jahr beschlossen werden.
