25.01.2022 - 3.5 Aufstellungsbeschuss zu einem vorhabenbezogenen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt:

  1. die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Solaranlage Kaeselin“ gemäß § 12 Baugesetz­buch (BauGB) für die Errichtung und Betreibung einer großflächigen Photovoltaik­freiflächenanlage auf landwirtschaftlichen Flächen im Außenbereich des Ortsteiles Kaeselin.

    Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Sondergebiet Solaranlage Kaeselin“ gelten soll, ist in beiliegendem Lageplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt und umfasst in der Gemarkung Kaeselin, Flur 1 gelegene Flurstücke: 178/1; 179; 180; 181; 183; 184; 185; 186; 187, 244/4, 245/4 sowie Teilflächen der Flurstücke 204; 205; 206; 207; 234; 235/1; 236/1; 237/1 und 238;1.

    Ziel und Zweck der Planung sind:
    - die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Solarenergie
     
  2. der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Solaranlage Kaeselin“ der Gemeinde Fincken ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
     
  3. die Verwaltung wird beauftragt, ein Zielabweichungsverfahren für den vorhaben­bezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Solaranlage Kaeselin beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung zu beantragen.
     
  4. die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Antragsteller einen Entwurf zu einem städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch als vertragliche Grund­lage zwischen Gemeinde und Antragsteller auszuarbeiten und der Gemeinde­vertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 

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