25.01.2022 - 3.2 Aufstellungsbeschuss zu einem vorhabenbezogenen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt:

  1. die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet Solarenergie Rolandsberg gemäß § 12 Baugesetz­buch (BauGB) für die Errichtung und Betreibung einer großflächigen Photovoltaik­freiflächenanlage auf landwirtschaftlichen Flächen im Außenbereich der Gemeinde Fincken.

    Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan Sondergebiet Solarenergie Rolandsberggelten soll, ist in beiliegendem Lageplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt und umfasst in der Gemarkung Fincken, Flur 1 die Flurstücke 104/1 und 112/7 in Gänze und Teilflächen der Flurstücke 101/1 und 102/1.

    Ziel und Zweck der Planung sind:
    - die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Solarenergie
     
  2. der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Solarenergie Rolandsberg der Gemeinde Fincken ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
     
  3. die Verwaltung wird beauftragt, ein Zielabweichungsverfahren für den vorhaben­bezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Solarenergie Rolandsberg beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung zu beantragen.
     
  4. die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Antragsteller einen Entwurf zu einem städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch als vertragliche Grundlage zwischen Gemeinde und Antragsteller auszuarbeiten und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 

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