25.01.2022 - 3.1 Aufstellungsbeschuss zu einem vorhabenbezogenen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt:

  1. die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Baugesetz­buch (BauGB) für die Errichtung und Betreibung einer großflächigen Photovoltaik­freiflächenanlage auf landwirtschaftlichen Flächen im Außenbereich des Ortsteiles Fincken.

    Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan gelten soll, ist in beiliegendem Lageplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt und umfasst in der Gemarkung Fincken, Flur 1 Teilflächen der Flurstücke 15/1, 16/1, 37/1 und 38/1.

    Ziel und Zweck der Planung sind:
    - die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Solarenergie
     
  2. der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Solarenergie Fuchsberg Fincken der Gemeinde Fincken ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
     
  3. die Verwaltung wird beauftragt, ein Zielabweichungsverfahren für den vorhaben­bezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Solarenergie Fuchsberg Fincken beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung zu beantragen.
     
  4. die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Antragsteller einen Entwurf zu einem städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch als vertragliche Grundlage zwischen Gemeinde und Antragsteller auszuarbeiten und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.
     

 

 

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