23.06.2022 - 7.1 Auftrag ans Amt: Klärung Entwässerung Grundstüc...

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Wortprotokoll

- Das Regenwasser des Grundstücks Feuerwehrgebäude darf nicht auf die Straße entwässert werden

- um Sickerkörbe einzusetzen muss der Hof aufgenommen werden, dies würde enorme Kosten bedeuten

- Auftrag an das Amt: Bitte um schriftliche Stellungnahme des Amtes für Regenwassereinleitung auf gemeindliche Grundstücke

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung: Die Ableitung des Regenwassers in die zentrale öffentliche Entwässerungsableitung kann in Härtefällen genehmigt werden. Die Kosten

für die Aleitung vom Grundstück des Gemeindezentrums wurden mit 40.000,00 € geschätzt. Diese Kosten wurden durch das Amt Röbel-Müritz als Härtefall für die Gemeinde Leizen eingestuft, die Ableitung in die zentrale Regenentwässerung wurde genehmigt.

 

 

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