21.04.2022 - 8.1 Einstellung des Planverfahrens zum Flächennutzu...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Albrecht und Herr Mogck erläutern die Beschlussvorlage. In den Jahren 1992/1993 hat die Gemeinde Leizen  mit der Erstellung eines Flächennutzungsplanes begonnen. Dieser Plan skiziert grob, die baulichen Wünsche der Gemeinde auf den jeweiligen Flächen. Bei dem vorliegenden Material handelt es sich nur um einen F-Planentwurf, nicht um einen rechtskräftigen F-Plan. Aufrgund der geänderten Gemeindegrenzen stimmen die Geltungsbereiche nicht mehr. Die Entwurfsinhalte sind veraltet. In der „Nachwendeeuphorie“ wurden viele für eine kleine Gemeinde überdimensionierte Ideen in den Planentwurf aufgenommen, die heute nicht mehr gewünscht und nicht mehr realisierbar sind. Die Vorhaben der Gemeinde heute, sind auch ohne F-Plan möglich. Das begonnene Verfahren muss abgeschlossen werden. Eine Einstellung wird empfohlen. Entscheidet sich die Gemeinde dennoch für die Erstellung eines F-Planes, sind die alten Unterlagen nicht mehr verwendbar. Ein F-Plan bedeutet nicht, dass man Baurecht hat. Er ist nicht bürgerverbindlich und nicht parzellenscharf. Aktuell spielt das Umweltthema eine große Rolle; hier sind umfangreiche Prüfungen erforderlich. Die Erarbeitungskosten richten sich nach der Flächengröße der Gemeinde ; für Leizen dürften sie im 100.000,00 € Bereich (netto) liegen.

 

Es erfolgt eine umfangreiche Diskussion zur Thematik. Die Bürgermeisterin schlägt vor, den Beschluss zurückzustellen und zu einem späteren Zeitpunkt darüber abzustimmen.

 

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Abstimmungsergebnis zum Zurückstellen des Beschlusses:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

7

7

6

1

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.