27.09.2022 - 8.7 Festsetzung eines Termins für die Bürgermeister...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt, gem. § 3 Abs. 3  des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V) den Tag der Wahl des Bürgermeisters auf den 12. März 2023 und den Tag der Stichwahl (falls erforderlich) auf den 26. März 2023 festzusetzen.

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

16

16

16

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Realisierung

 

Der Termin ist am 14.10.2022 die Rechts- und Kommunalaufsichtsamt, Neubrandenburg geschickt worden.

 

 

 

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